Rahmerbuschfeld: OVG setzt der Stadt Duisburg eine Frist zur Stellungnahme
Bis zum 10. September hat die Stadt Duisburg Zeit, zu den Kritikpunkten des BUND NRW und der Bürgerinitiative (BI) „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“ zum Bebauungsplan „Rahmerbuschfeld“ Stellung zu nehmen. Auf Anfrage erklärte ein Stadtsprecher: „Der Antrag des BUND wurde uns vom Gericht seinerzeit ohne Fristsetzung zur Stellungnahme übersandt. Die nunmehr vom OVG gesetzte Frist wird beachtet.“
In einer gemeinsamen Presseerklärung weisen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW und BI darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Stadt Duisburg am 30. Januar 2026 aufgefordert habe, sich zu der 100-seitigen Mängelrüge zu äußern, die der BUND NRW erstellt hatte. Im Dezember 2025 hatte das Gericht in einem Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verhängt – bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens (https://nordbote.de/ovg-muenster-erklaert-den-bebauungsplan-rahmerbuschfeld-fuer-vorlaeufig-unwirksam). Dieses Normenkontrollverfahren hatte der BUND NRW im Januar dieses Jahres angestrengt. Das Ziel: die Bebauung mit einem Lebensmittelmarkt sowie 83 Wohneinheiten endgültig zu verhindern.
Kerstin Ciesla, Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg des BUND, wundert sich nicht über diese ausbleibende Reaktion der Stadt und führt aus: „Fragen von Mitgliedern des Planungsausschusses und des Umweltausschusses zur Ursache des Baustopps sowie zum weiteren Vorgehen blieben größtenteils unbeantwortet. Mündlich hatte die Stadt auf die Komplexität des Verfahrens verwiesen, ohne die Fragen konkret zu beantworten. Ich freue mich, dass dem OVG nun der Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nicht länger untätig sein kann.“
Für BUND und BI spreche vieles dafür, dass die Stadt um die großen Mängel dieses Bebauungsplanes weiß. „Es ist aus unserer Sicht nun mal nicht alles `heilbar´ an diesem Bebauungsplan. Daher ist die Frage nimmt die Stadt den Bebauungsplan zurück? Will die Stadt den Bebauungsplan heilen und wenn ja, wann? Oder arbeitet die Stadt schon an einem neuen Bebauungsplan? Aber der erste Schritt ist nun mal die Reaktion auf die Punkte des OVG. Wir sind gespannt“, so Ciesla.
BI-Mitglied Annette Rempe weist auf die Nähe zur Natur in Rahm hin. Gerade an heißen Tagen lasse sich das Klima durch die Landschaft aus offener Weide und Wald für Mensch und Tier besser ertragen. Viele Bauprojekte in gewachsenen innerörtlichen Lagen zeigten, wie man naturnah wohnen könne, ohne weiter Landschaft zu verbrauchen.
Der BUND betont, dass die Fristsetzung für die Stadt durch das OVG Münster sicher nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt sei. Schließlich sei jetzt das Urteil in einem Parallelverfahren, der Klage gegen den Regionalplan Ruhr, veröffentlicht worden. Dort mache das Gericht in Münster für alle klar, dass gerade der Wert der Natur in der Abwägung angemessen berücksichtigt werden müsse und nicht automatisch hinter anderen Belangen, sei es Kiesabbau oder Wohnungs- und Gewerbebau zurückzustehen habe.
Die Stadt, so ein Sprecher, gehe weiterhin davon aus, dass der Bebauungsplan rechtens sei und umgesetzt werden könne. Das Urteil des OVG Münster zum Regionalplan Ruhr sei bislang nicht rechtskräftig.