„Rahmerbuschfeld“: Grüne fordern Aufhebung des Bebauungsplans
Die GRÜNEN fordern, das Bauvorhaben Rahmerbuschfeld endgültig aufzugeben. „Die ökologische Bedeutung der Fläche, die Schwere der gerichtlich festgestellten Mängel, das rechtliche Risiko und die fehlende Akzeptanz vor Ort sollte die Stadt Duisburg zum Umdenken bringen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein entsprechender Antrag soll in der Ratssitzung am Montag, 28. September, entschieden werden.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan 1239 „Rahmerbuschfeld“ außer Kraft gesetzt (https://nordbote.de/ovg-muenster-erklaert-den-bebauungsplan-rahmerbuschfeld-fuer-vorlaeufig-unwirksam). Nach Meinung der GRÜNEN solle „keine Energie und kein Geld mehr verschwendet werden, dieses dem Tod geweihte Pferd über die Ziellinie zu schleppen. Stattdessen soll ein dringend benötigter Supermarkt an anderer Stelle geplant werden, vorrangig auf bereits versiegelten oder brachliegenden Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.“
Die GRÜNEN waren von Beginn an gegen die Bebauung des Geländes: Natur- und Artenschutz sprachen für sie dagegen, der zu geringe Abstand zum FFH-Gebiet und die Versiegelung einer riesigen Fläche seien auch vielen Anwohnerinnen und Anwohner ein Dorn im Auge gewesen. „Da jetzt auch rechtlich große Zweifel bestehen, diese rückwärtsgewandte Planung umzusetzen, wollen die GRÜNEN einen Schlussstrich ziehen.“ Der Rat soll seinen Satzungsbeschluss aufheben und eine Alternative zur Nahversorgung in Rahm erarbeiten.* Die Fraktionsvorsitzende Anna von Spiczak will Nägel mit Köpfen: „Die Stadt hat jetzt lange genug gegen die Interessen der Anwohnerinnen und gegen Naturschutzbelange gearbeitet. Auch die rechtlichen Bedenken konnten bisher nicht aus dem Weg geräumt werden. Also bleibt nur ein einzig logischer, wenn auch ein harter Schnitt. Wir erwarten, dass die Stadt die Realität anerkennt und den alten Plan ad acta legt. Ein ‚Weiter so‘ ist ökologisch und ökonomisch grundfalsch.“
In dem Antrag heißt es: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Bezirksvertretung Süd, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie örtlichem Einzelhandel „zeitnah Alternativen zur Nahversorgung in Rahm, insbesondere Rahm-West, zu prüfen. Dies geschieht vorrangig auf bereits versiegelten oder brachliegenden Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und ohne Konflikt mit dem angrenzenden FFH-Gebiet.“ Folgenden Zeitpan stellen die grünen auf: „Die Verwaltung berichtet Rat, Umweltausschuss und Bezirksvertretung Süd erstmals im 1. Quartal 2027 zum Sachstand und abschließend bis spätestens zum 2. Quartal 2027 über geeignete Alternativstandorte und das weitere Vorgehen.“