zeitnah. Links? Neue Grillfläche im Biegerpark: Kostenlose Testphase für Buchungssystem
Die Stadt Duisburg startet ab sofort mit einem neuen Buchungssystem für ausgewiesene Grillflächen an fünf Standorten. Bis zum 31. Dezember können die Flächen kostenlos reserviert werden. Die Stadt nutzt diesen Zeitraum als Testphase, um erste Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln und die Abläufe gemeinsam mit den Nutzern zu erproben. Ab dem 1. Januar 2027 wird für die Reservierung einer Grillfläche ein Entgelt von 15 Euro erhoben.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung Anfang Mai beschlossen, ein Bewirtschaftungssystem für die Grillzonen zu entwickeln, vor allem, um Lärm-, Verkehrs- und Umweltbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie das Umfeld zu reduzieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Das neue Angebot gilt unter anderem für Grillflächen im Biegerpark. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben dort in den vergangenen Wochen gepflasterte Grillplätze eingerichtet. Ergänzend informieren neue Schilder vor Ort über die ausgewiesenen Bereiche und die geltenden Regeln.
Eine Grillfläche bietet Platz für bis zu zwölf Personen und muss vorab online reserviert werden: http://www.duisburg.de/grillen. Das geht auch noch direkt vor Ort: Ein QR-Code auf den Schildern führt direkt zum Buchungssystem. Die Buchungsbestätigung muss am Nutzungstag mitgeführt werden und dient bei Kontrollen als Nachweis der Reservierung. Auf jeder gebuchten Fläche darf jeweils nur ein Grill aufgestellt werden. Flüssigbrennstoffe und Brandbeschleuniger sind verboten. Der Grill muss durchgehend beaufsichtigt werden. Die Grillstelle darf erst verlassen werden, wenn die Glut vollständig gelöscht ist. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht am Grillplatz zurückbleiben.

Grillen in Duisburg
In städtischen Parks und auf städtischen Grünflächen darf ausschließlich an den dafür ausgewiesenen Stellen gegrillt werden. Das Grillen auf Straßen und Gehwegen sowie an Rhein- und Ruhrufern ist nicht erlaubt. Auf Waldflächen gilt grundsätzlich ein Grill- und Feuerverbot. Ab einem Graslandfeuerindex der Stufe 4 ist das Grillen aus Brandschutzgründen im öffentlichen Raum – also auch auf ausgewiesenen Grillflächen – untersagt.
Weitere Informationen zu den Grillflächen, den geltenden Regeln und zur Reservierung gibt es unter http://www.duisburg.de/grillen.
