Rahmerbuschfeld: BV-Sondersitzung am 14. Mai
Die Vorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan „Rahmerbuschfeld“ in Rahm liegt nun vor. Die Bezirksvertreterinnen und -vertreter sollen darüber in einer Sondersitzung am Dienstag, 14. Mai, entscheiden. Sie beginnt um 17 Uhr im Bertolt-Brecht-Berufskolleg (Eingang Süd am Biegerfelder Weg in 47259 Duisburg). Die Sitzung der Bezirksvertretung (BV) ist öffentlich. Somit haben die Mandatsträger noch viel zu lesen, denn die Vorlage (DS 24-0428) besteht aus vielen Dokumenten und mehreren hundert Seiten. Vor fast zwei Jahren hatte der Rat der Stadt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen, die dann von Juli bis September erfolgte (der NODBOTE berichtete mehrfach).
In der nun vorlegten Verwaltungsvorlage heißt es: „Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen wurden Gutachten überprüft und im Verfahren fortgeschrieben. Insbesondere das Artenschutzrechtliche Gutachten, die FFH-Vorprüfung und die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie das Einzelhandelsgutachten wurden aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Abschluss der Beteiligungen nochmals durch Fachbehörden und Gutachter geprüft. In Bezug auf die Einzelhandelsverträglichkeit wurde eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese Überprüfungen und die ergänzende gutachterliche Stellungnahme haben die gutachterlichen Einschätzungen bestätigt.“
Ergebnis ist die Abwägung verschiedener Belange
Der Umweltbericht zeige auf, dass Auswirkungen der Planung nicht vollständig vermieden werden könnten. Erheblich betroffen seien insbesondere die Umweltschutzgüter Boden, Fläche, Landschaft, Klima sowie Schutzgüter in Bezug auf verlorengehende Acker- und Weideflächen des Ventenhofs. Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Fläche und Landschaft sind jedoch bei der erforderlichen Entwicklung neuer, bislang baulich nicht vorgeprägter Bauflächen im Außenbereich zwangsläufig unvermeidbar. Die im Umweltbericht formulierten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung sowie zum Ausgleich führten dazu, dass die planinduzierten negativen Auswirkungen auf die Umweltbelange so weit wie möglich vermieden, verhindert und verringert und, sofern erforderlich, ausgeglichen werden können. Der Bebauungsplan und der ergänzende städtebauliche Vertrag enthalten entsprechende Festsetzungen und Regelungen.
Die Stadtplaner schreiben: „Der Bebauungsplan, d.h. die Ausdehnung des Siedlungsbereichs und die geplante bauliche Entwicklung, ist das Ergebnis der Abwägung der Belange der Stadtentwicklung (Einwohnerförderung, Wohnraumversorgung, Sicherung der Nahversorgung) und der Belange des Naturschutzes und der Freiraumentwicklung. Mit der Planung werden Flächen, die bislang dem Freiraum zuzuordnen sowie Bestandteil des Landschaftsplans sind und insbesondere als Acker- und Weideflächen des Ventenhofes genutzt werden, zugunsten der Ziele der Stadtentwicklung baulich in Anspruch genommen.“
Verträge mit Wilma und REWE
Die Stadt Duisburg und die Investoren „Wilma Wohnen West Projekte GmbH“ und REWE Dortmund Vertriebsgesellschaft hätten einen auf das jeweilige Vorhaben bezogenen städtebaulichen Vertrag zur Realisierung der städtebaulichen Maßnahme geschlossen, steht in der Vorlage. Mit diesem städtebaulichen Vertrag verpflichte sich „Wilma“, auf eigene Kosten unter anderem die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen herzustellen, eine bodenkundliche Baubegleitung sowie die festgelegten natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen durchzuführen. Zur Realisierung der externen Kompensationsmaßnahmen durch die Stadt Duisburg verpflichtet sich der Investor zur Zahlung von gut 210.000 Euro auf das Ökokonto der Stadt Duisburg.
Mit einem weiteren städtebaulichen Vertrag verpflichte sich die REWE Dortmund Vertriebsgesellschaft das Vorhaben entsprechend dem zwischen der Stadt Duisburg und dem Vorhabenträger vereinbarten Entwurf umzusetzen, und auf eigene Kosten die erforderlichen Erschließungsanlagen herzustellen, eine bodenkundliche Baubegleitung und die festgelegten natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen durchzuführen. Zur Realisierung der externen Kompensationsmaßnahmen durch die Stadt Duisburg verpflichtet sich der Investor zur Zahlung von gut 106.000 Euro auf das Ökokonto der Stadt Duisburg. Obwohl mit der Planung Baugebiete auf bis zu 80 Meter an das FFH-Gebiet „Überanger Mark“ heranrücken und die Pufferzone zum Schutz des FFH-Gebietes beachtlich reduziert werde, seien keine Beeinträchtigungen des Schutzzieles zu befürchten. Unter Einhaltung weitergehender Regelungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in Bezug auf die Lage, Begrünungsmaßnahmen, Verkaufsfläche und das Sortiment des Lebensmittelmarktes seien erhebliche negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und das Ortsbild nicht zu erwarten.
Rat entscheidet am 10. Juni
Der Rat soll darüber dann letztendlich am 10. Juni entscheiden. In 2022 hatte die BV Süd die 2. Offenlage abgelehnt. Die fünf Ja-Stimmen der SPD und zwei der CDU hatten nicht ausgereicht. Doch die Ratsmitglieder hatten wenig später mehrheitlich die Offenlegung ermöglicht. Die Ergebnisse der Einwände sollen jetzt final beraten werden - zuerst in der BV, dann im Rat.