Einsatzkräfte des Ordnungsamts belehren 226 Menschen am Rheinufer
Das Baden im Rhein ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte des Ordnungsamts die Uferbereiche mehrfach kontrolliert und dabei 226 Menschen präventiv belehrt, vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Das teilt die Landeshauptstadt Düsseldorf mit. Die Feuerwehr wurde am Wochenende zudem zweimal mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert.
Als Baden gilt laut Verordnung das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.
Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr beim Schwimmen im Strom. Auf den Schildern stehen auch die Notrufnummer und der jeweilige Rheinkilometer, damit Einsatzkräfte im Notfall schnell und präzise ans Ziel finden. Dazu kommen Verhaltenshinweise für einen angenehmen Aufenthalt am Ufer, etwa zum Entsorgen von Müll oder zum Verzicht auf offenes Feuer.
Ausgenommen vom Badeverbot sind Maßnahmen von Behörden und Rettungsdiensten, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder Feuerwehr sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt. Erlaubt bleiben außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Booten an den dafür vorgesehenen Stellen sowie Angelsport und Watfischerei.
Am vergangenen Wochenende wurde zusätzlich über digitale Flächen im Stadtgebiet und die Social-Media-Kanäle der Stadt vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein gewarnt.