Anwohner können bis 15. Oktober Einwendungen zum Antrag des Flughafens Düsseldorf erheben
Am Flughafen Düsseldorf sollen künftig in bis zur Hälfte der Tagesstunden bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde möglich sein, bisher sind es höchstens 47. Betroffene können dagegen noch bis Donnerstag, 15. Oktober, Einwendungen erheben. Das geht aus der amtlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Düsseldorf hervor.
Die Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleibt. Außerdem soll die Pflicht entfallen, zwischen 21 und 22 Uhr beide Bahnen zu nutzen. Entschieden wird am Ende vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Im Düsseldorfer Norden betrifft das vor allem Lohausen und Stockum.
In einer Handreichung der Flughafen Düsseldorf GmbH zum Verfahren heißt es, mit dem Verzicht auf eine Aufhebung der Obergrenze sei ein zentrales Anliegen aus der Nachbarschaft aufgenommen worden. Mehr Starts am Morgen seien nötig, damit mehr Maschinen in Düsseldorf stationiert werden und zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten.
„Für die Menschen unter den Flugrouten zählt auch, wann die Flugzeuge kommen. Ein unveränderter Gesamtdeckel beantwortet nicht, wie stark der frühe Morgen, der Abend und die Nacht belastet werden“, sagt Christoph Lange, Vorsitzender der Initiative Bürger gegen Fluglärm.
In einem Flugblatt der Initiative heißt es, der Flughafen habe selbst geäußert, die stark belegten Stunden würden vor allem am frühen Morgen und späten Abend genutzt. Den Wegfall der Zweibahnpflicht zwischen 21 und 22 Uhr lehnen die Mitglieder ab, weil diese Stunde nach ihrer Darstellung dazu dient, Verspätungen abzubauen, damit es weniger Nachtflüge gibt.
Tankred Stachelhaus, Pressesprecher des Flughafens Düsseldorf, nennt auf Anfrage des NORDBOTE als verkehrsstärkste Zeiten derzeit 6 bis 8 Uhr und 18 bis 20 Uhr. „Eine dauerhaft feste Zuordnung zu bestimmten Tageszeiten, etwa generell zwischen 6 und 8 Uhr oder nach 21 Uhr, ist nicht vorgesehen.“ „Auch bei Nutzung nur einer Bahn besteht in dieser Stunde ausreichend Kapazität, um Verspätungen abzubauen.“
Die Initiative verweist außerdem auf die Sicherheit. Für die Erhöhung von 2005 lag eine Risikoanalyse vor, die Genehmigung von damals folgte dem Gutachten, das eine „inakzeptable Erhöhung des Sicherheitsrisikos“ ausschloss. In den jetzt ausgelegten Unterlagen findet sich keine eigenständige Risikobetrachtung. Lange hält es für ein Versäumnis des Ministeriums, keine zu verlangen.
Stachelhaus verweist darauf, dass die vorgelegten Gutachten den Vorschriften und den Anforderungen der Genehmigungsbehörde entsprächen. Die ausgelegte Kapazitätsuntersuchung berücksichtige auch die Rahmenbedingungen für einen sicheren Flugbetrieb. „Für tiefergehende Betrachtungen gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben.“
Zur Nacht heißt es in der Handreichung, die Zahl verspäteter Nachtlandungen sei seit 2022 zurückgegangen, und die Lärmentgelte stiegen ab 23 Uhr im Viertelstundentakt. Die Nachtflugregelungen blieben unverändert. Nach einer eigenen Auswertung der Initiative ist die Stunde zwischen 22 und 23 Uhr für Menschen unter der Anflugroute schon heute die lauteste des Tages. Mitglieder der Initiative haben mit 22 Anwohnern ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr beantragt, am Wochenende bis 7 Uhr.
Wer einwenden will, muss in seinen Belangen durch die geänderten Unterlagen erstmals oder stärker berührt sein und erkennen lassen, welcher Belang wie stark beeinträchtigt ist. Das Schreiben braucht den vollständigen Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift in lesbarer Form und eine Unterschrift, bei Familien die Namen aller Familienmitglieder leserlich und die Unterschriften aller unterschriftsberechtigten Mitglieder. Es geht mit dem Aktenzeichen 26.03.01.01-PFV DUS an die Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder an eine der 14 Auslegungskommunen, darunter Düsseldorf, Duisburg und Ratingen. Es muss bis Donnerstag, 15. Oktober, eingegangen sein. Eine einfache E-Mail reicht nicht, elektronisch geht es nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle@brd.sec.nrw.de oder nach einer Registrierung über beteiligung.nrw.de. Zur Niederschrift ist eine Einwendung nur persönlich nach Termin möglich, bei der Bezirksregierung über das Dezernat 26 unter dez26.pfv@brd.nrw.de oder +49 211 4752616, bei den Kommunen über deren Internetseiten. Einwendungen, die sich nicht auf die geänderten Unterlagen beziehen, können ausgeschlossen werden. Wer 2016 oder 2020 zulässige Einwendungen erhoben hat, muss sie nicht wiederholen. Hilfe beim Erstellen einer Einwendung gibt es auf der Internetseite der Initiative Bürger gegen Fluglärm.