Neuer Investor für den Supermarkt auf dem Dreiecksparkplatz gesucht
Dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung liegen in der Sitzung am 6. November die Kriterien zur Ausschreibung der Auswahl eines Investors und Betreibers eines Supermarktes auf dem Dreiecksparkplatz an der Niederrheinstraße in Kaiserswerth vor. Der Supermarkt ist bereits seit 2009 geplant. Das Grundstück ist städtisches Eigentum und im Bebauungsplan als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. Das soll so bleiben. Somit kann ein Investor nur ein Erbbaurecht für einen aufgeständerten Supermarkt über dem öffentlichen Parkplatz erhalten.
Mit dem bisher vorgesehenen Investor wurde die Zusammenarbeit in diesem Jahr beendet, da es zu keinem Einvernehmen über das Projekt gekommen war.
Das Grundstück ist ca. 4.500 Quadratmeter groß. Die Bodenfläche des aufgeständerten Supermarktes soll max. 66 Zentimeter über Straßenniveau liegen. Der öffentliche Parkplatz mit dann etwa 110 Stellplätzen gilt somit nicht als Tiefgarage. Die für einen Supermarkt nach der Stellplatzverordnung notwendigen Parkplätze sollen ebenfalls aufgeständert in Höhe des Supermarktes über dem öffentlichen Parkplatz geschaffen werden.
Der „Lebensmittel-Vollsortimenter“ soll eingeschossig sein, mit ca. 1.500 Quadratmeter Verkaufsfläche zuzüglich ca. 200 Quadratmeter als Foyer vor den Kassen. Das Dach ist zu begrünen und mit einer Solaranlage auszustatten. Technische Aufbauten auf dem Dach dürfen maximal 1,5 Meter hoch sein. Sämtliche Kosten für die Erschließung, Anbindung an die Niederrheinstraße einschließlich Querungshilfe, Zufahrten und Linksabbiegerspur auf der Niederrheinstraße für den von Norden kommenden Verkehr usw. sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen, auch wenn sie auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallen. (Anmerkung: Um vom Klemensplatz Ost/Hochbahnsteige der U 79 zu Fuß in den Supermarkt zu gelangen, muss man zweimal die Niederrheinstraße überqueren).
Eingriffe in die geschützte Allee sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein gesonderter Radweg (Radleitroute 1) ist beizubehalten.
Das Erbbaurecht wird mit vielen Vorgaben und Auflagen verbunden. Mindestens 90 % der Verkaufsware soll für den täglichen Bedarf sein. Was als solcher gilt, ist im Einzelhandelsrahmenplan festgelegt. 15 % der Verkaufsware soll aus der Region stammen (bis 30 Kilometer Entfernung). Bei der Auswahl des Erbbauberechtigten entscheiden nicht nur die Höhe der Erbpacht, sondern auch städtebauliche Gesichtspunkte, energetische und ökologische Konzepte sowie das Nutzungskonzept des Betreibers.
Bei so vielen Vorgaben und Auflagen stellt sich die Frage, ob sich ein Investor bzw. Betreiber findet bzw. inwieweit die Kosten dafür später in die Verkaufspreise des Marktes eingehen.
Zu den Terminen heißt es in den Kriterien der Stadtverwaltung, dass innerhalb von sechs Monaten nach Ratsbeschluss zum Bebauungsplan der Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden soll. Drei Jahre später soll der Supermarkt eröffnet werden.
Der Bebauungsplan ist bereits weitgehend in den vergangenen 15 Jahren erarbeitet worden.