Die Vorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan โRahmerbuschfeldโ in Rahm liegt nun vor. Die Bezirksvertreterinnen und -vertreter sollen darรผber in einer Sondersitzung am Dienstag, 14. Mai, entscheiden. Sie beginnt um 17 Uhr im Bertolt-Brecht-Berufskolleg (Eingang Sรผd am Biegerfelder Weg in 47259 Duisburg). Die Sitzung der Bezirksvertretung (BV) ist รถffentlich. Somit haben die Mandatstrรคger noch viel zu lesen, denn die Vorlage (DS 24-0428) besteht aus vielen Dokumenten und mehreren hundert Seiten. Vor fast zwei Jahren hatte der Rat der Stadt die erneute รถffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen, die dann von Juli bis September erfolgte (der NODBOTE berichtete mehrfach).
In der nun vorlegten Verwaltungsvorlage heiรt es: โAufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen wurden Gutachten รผberprรผft und im Verfahren fortgeschrieben. Insbesondere das Artenschutzrechtliche Gutachten, die FFH-Vorprรผfung und die FFH-Vertrรคglichkeitsprรผfung sowie das Einzelhandelsgutachten wurden aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der รffentlichkeit und der Behรถrden und sonstigen Trรคger รถffentlicher Belange nach Abschluss der Beteiligungen nochmals durch Fachbehรถrden und Gutachter geprรผft. In Bezug auf die Einzelhandelsvertrรคglichkeit wurde eine ergรคnzende gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese รberprรผfungen und die ergรคnzende gutachterliche Stellungnahme haben die gutachterlichen Einschรคtzungen bestรคtigt.โ
Ergebnis ist die Abwรคgung verschiedener Belange
Der Umweltbericht zeige auf, dass Auswirkungen der Planung nicht vollstรคndig vermieden werden kรถnnten. Erheblich betroffen seien insbesondere die Umweltschutzgรผter Boden, Flรคche, Landschaft, Klima sowie Schutzgรผter in Bezug auf verlorengehende Acker- und Weideflรคchen des Ventenhofs. Auswirkungen auf die Schutzgรผter Boden, Flรคche und Landschaft sind jedoch bei der erforderlichen Entwicklung neuer, bislang baulich nicht vorgeprรคgter Bauflรคchen im Auรenbereich zwangslรคufig unvermeidbar. Die im Umweltbericht formulierten Maรnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung sowie zum Ausgleich fรผhrten dazu, dass die planinduzierten negativen Auswirkungen auf die Umweltbelange so weit wie mรถglich vermieden, verhindert und verringert und, sofern erforderlich, ausgeglichen werden kรถnnen. Der Bebauungsplan und der ergรคnzende stรคdtebauliche Vertrag enthalten entsprechende Festsetzungen und Regelungen.
Die Stadtplaner schreiben: โDer Bebauungsplan, d.h. die Ausdehnung des Siedlungsbereichs und die geplante bauliche Entwicklung, ist das Ergebnis der Abwรคgung der Belange der Stadtentwicklung (Einwohnerfรถrderung, Wohnraumversorgung, Sicherung der Nahversorgung) und der Belange des Naturschutzes und der Freiraumentwicklung. Mit der Planung werden Flรคchen, die bislang dem Freiraum zuzuordnen sowie Bestandteil des Landschaftsplans sind und insbesondere als Acker- und Weideflรคchen des Ventenhofes genutzt werden, zugunsten der Ziele der Stadtentwicklung baulich in Anspruch genommen.โ
Vertrรคge mit Wilma und REWE
Die Stadt Duisburg und die Investoren โWilma Wohnen West Projekte GmbHโ und REWE Dortmund Vertriebsgesellschaft hรคtten einen auf das jeweilige Vorhaben bezogenen stรคdtebaulichen Vertrag zur Realisierung der stรคdtebaulichen Maรnahme geschlossen, steht in der Vorlage. Mit diesem stรคdtebaulichen Vertrag verpflichte sich โWilmaโ, auf eigene Kosten unter anderem die erforderlichen Erschlieรungsmaรnahmen herzustellen, eine bodenkundliche Baubegleitung sowie die festgelegten natur- und artenschutzrechtlichen Maรnahmen durchzufรผhren. Zur Realisierung der externen Kompensationsmaรnahmen durch die Stadt Duisburg verpflichtet sich der Investor zur Zahlung von gut 210.000 Euro auf das รkokonto der Stadt Duisburg.
Mit einem weiteren stรคdtebaulichen Vertrag verpflichte sich die REWE Dortmund Vertriebsgesellschaft das Vorhaben entsprechend dem zwischen der Stadt Duisburg und dem Vorhabentrรคger vereinbarten Entwurf umzusetzen, und auf eigene Kosten die erforderlichen Erschlieรungsanlagen herzustellen, eine bodenkundliche Baubegleitung und die festgelegten natur- und artenschutzrechtlichen Maรnahmen durchzufรผhren. Zur Realisierung der externen Kompensationsmaรnahmen durch die Stadt Duisburg verpflichtet sich der Investor zur Zahlung von gut 106.000 Euro auf das รkokonto der Stadt Duisburg. Obwohl mit der Planung Baugebiete auf bis zu 80 Meter an das FFH-Gebiet โรberanger Markโ heranrรผcken und die Pufferzone zum Schutz des FFH-Gebietes beachtlich reduziert werde, seien keine Beeintrรคchtigungen des Schutzzieles zu befรผrchten. Unter Einhaltung weitergehender Regelungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in Bezug auf die Lage, Begrรผnungsmaรnahmen, Verkaufsflรคche und das Sortiment des Lebensmittelmarktes seien erhebliche negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und das Ortsbild nicht zu erwarten.
Rat entscheidet am 10. Juni
Der Rat soll darรผber dann letztendlich am 10. Juni entscheiden. In 2022 hatte die BV Sรผd die 2. Offenlage abgelehnt. Die fรผnf Ja-Stimmen der SPD und zwei der CDU hatten nicht ausgereicht. Doch die Ratsmitglieder hatten wenig spรคter mehrheitlich die Offenlegung ermรถglicht. Die Ergebnisse der Einwรคnde sollen jetzt final beraten werden – zuerst in der BV, dann im Rat.
NORDBOTE-Newsletter
Neuste Nachrichten fรผr Dรผsseldorf-Nord und Duisburg-Sรผd, Events und Angebote jeden Dienstag- und Freitagmorgen direkt in Ihr Mail-Postfach!
2 Antworten
Zum Verbauungsprojekt Rahmerbuschfeld:
Den Mitgliedern der Duisburger Bezirksvertretung Sรผd zur Sondersitzung am 14. Mai 2024 kurzfristig zahlreiche Dokumente und mehrere hundert Seiten Gutachten und รผberredende โAbwรคgungenโ vorzulegen, ist per se bereits eine Zumutung. Auch wenn die Abstimmung am Ende nicht mit persรถnlicher Haftung verbunden ist, sollte jedes Mitglied jedoch vor allem persรถnlich und unabhรคngig von Parteizugehรถrigkeit urteilen, ob es die geplante Betonierung dieses klimatisch wichtigen und landwirtschaftlich vorbildlich gepflegten Stรผcks Rahmer Naturlandschaft verantworten kann. Die aus rein kommerziellen und fiskalischen Interessen sowie aus stรคdtebaulicher Eitelkeit gespeisten Ablenkungsmanรถver dรผrften bekannt sein. Wie hartnรคckig und wie weit das Verbauungsprojekt jedoch hinter den Kulissen vorangetrieben wurde, verraten nun so sprechende Details wie die โkompensatorischenโ Geldzusagen an die Stadt Duisburg seitens des Investors der gesamten Baumaรnahme und des Garanten der โNahversorgungโ fรผr die neuen rd. 80 Wohneinheiten direkt neben der CO-Pipeline der Bayer AG. (Nanu, nicht mehr Edeka, sondern REWE Dortmund?). Die Bezirksvertretung Sรผd hat also nicht รผber mehr Wohnraum fรผr Betuchte zu befinden, sondern รผber Erhalt oder Vernichtung knapper umwelt- und klimafรถrderlicher Naturlandschaft! Das Gleiche gilt erst recht fรผr die endgรผltige Entscheidung durch den Rat der Stadt am 14. Juni 2024.
Prof. Dr. Hans-Otto Schenk
Obwohl, wie man hรถrt, weitere groรe Bebauungsprojekte im Duisburger Sรผden (6-Seen-Wedau, Alter Angerbach Huckingen, ehemaliges real-Gelรคnde in Groรenbaum) derzeit erhebliche Probleme bei Realisierung und/oder Vermarktung haben, soll mit dem Rahmerbuschfeld ein weiteres Stรผck Natur der Bebauung geopfert werden. Und das trotz der in den von der Stadt Duisburg selbst beauftragten Gutachten geรคuรerten erheblichen Bedenken bezรผgl. diverser Umweltaspekte. Das verstehe, wer kann.
Dr. Michael Rey