Bürgerinitiativen übergeben 6.000 Einwendungen gegen den Flughafen-Ausbau
Regierungspräsident Thomas Schürmann hat am Mittwoch, 14. Oktober, von Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm mehrere Kisten mit insgesamt etwa 6000 Einwendungen entgegengenommen. Gesammelt wurden sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur geplanten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt die Unterlagen als Anhörungsbehörde entgegen.
„Es ist wichtig, dass die Menschen in der Region die Möglichkeit haben, bei einem Großprojekt wie diesem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Position deutlich zu machen, Anregungen zu geben und Kritik zu formulieren“, betonte Schürmann. „Die Bezirksregierung als neutrale Instanz bündelt in diesem Verfahren alle Einwendungen. Die Entscheidung über den Antrag fällt im Verkehrsministerium.“
Der Flughafen Düsseldorf beantragt unter anderem acht neue Flugzeug-Abstellpositionen, Erweiterungen von Flugbetriebsflächen sowie Änderungen beim Flugbetrieb. Diese betreffen insbesondere die Erhöhung des zulässigen Luftverkehrs am Tage auf maximal 60 Flugbewegungen in den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, beziehungsweise auf maximal 45 Flugbewegungen in den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht. Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag im Jahr 2015 soll es bei der Begrenzung auf 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleiben. Innerhalb dieser Begrenzung sollen künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.
Die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm aus Ratingen, Meerbusch, Kaarst und Willich hinterfragen die Notwendigkeit des Ausbaus und fürchten unter anderem eine wachsende Lärmbelastung.
Im Verfahren ist die Flughafen Düsseldorf GmbH Vorhabenträgerin. Sie hat die Kapazitätserweiterung beantragt und die überarbeiteten Antragsunterlagen vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf organisiert als Anhörungsbehörde das Verfahren, ermöglicht die Beteiligung der Öffentlichkeit und bündelt die Einwendungen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Kommunen und Behörden. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fasst als Entscheidungsinstanz den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet darin über die beantragte Kapazitätserweiterung.