Die gemeinsame Trägerschaft der Städte Düsseldorf und Duisburg für die Deutsche Oper am Rhein wird über den 31. Juli 2027 hinaus fortgeführt. Dies beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Juli. Der Rat der Stadt Duisburg hatte bereits am 23. Juni für die weitere Kooperation gestimmt. Mit der Verlängerung wird die Zukunft der Theatergemeinschaft erstmals für acht weitere Jahre bis zum Ende der Spielzeit 2034/2035 gesichert.
Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller äußerte sich erfreut. „Im kommenden Jahr blicken wir auf 70 Jahre Theatergemeinschaft zurück. Umso mehr freue ich mich über den Beschluss, diese wertvolle Kooperation fortzuführen, diesmal sogar erstmals für einen längeren Zeitraum“, erklärte Keller. Er betonte weiterhin, dass der Entschluss mit Blick auf die kommenden Jahre und das Projekt „Opernhaus der Zukunft“ ein Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sei, welches für die gesamte kulturelle Ausrichtung in Düsseldorf entscheidend sein werde.
Auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link begrüßte die Entscheidung. „Duisburg und Düsseldorf haben Ja gesagt zur Fortführung der Opernehe. Das ist Bestätigung der großartigen künstlerischen Arbeit, die die Deutsche Oper am Rhein im engen städtischen Schulterschluss Saison für Saison leistet.“
Alexandra Stampler-Brown, die geschäftsführende Direktorin der Deutschen Oper am Rhein, bezeichnete die Verlängerung als überaus gute Nachricht für alle Mitarbeiter. „Wir freuen uns sehr über die damit verbundene Bestätigung der herausragenden Rolle, die die Deutsche Oper am Rhein für das Kulturleben in Düsseldorf und Duisburg spielt“, sagte sie. Sie hob hervor, dass es in konstruktiver Atmosphäre gelungen sei, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen und die künstlerische Arbeit nachhaltig zu sichern, was in diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit sei.
Die Anzahl der Vorstellungen pro Spielzeit bleibt mit 180 in Düsseldorf und 78 in Duisburg unverändert. Dies entspricht einem Verhältnis von 70 zu 30, das auch der prozentualen Kostenverteilung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Duisburg entspricht.
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