Von einem Polizeibeamten ausgesprochen oder bei einer städtischen Behörde für einen Antrag verlangt, ergibt das Sinn und ist nichts Besonderes. Und seit 2009 gibt es dazu sogar ein eigenes Gesetz über Personalausweise.
Aber was ist, wenn der Geschäftspartner im Internet für die erste Bestellung oder die Anlage eines Kundenkontos eine Ausweiskopie verlangt?
Kann er machen. Macht in vielen Fällen auch Sinn. Zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit oder des Alters bei der Bestellung von Alkohol oder einfach nur, um die Identität des Bestellers zweifelsfrei festzustellen. Und dann einfach den Ausweis scannen, faxen oder in Kopie postalisch übersenden? Nein, auf keinen Fall! Denn Identitätsdiebstahl hat Chancen auf das Wort des Jahres 2025.
Bei jeder Übertragung von Ausweisdokumenten besteht das Risiko, dass diese mitgelesen oder herausgefischt werden. Der massenhafte Missbrauch arglos über das Internet hochgeladener Ausweise ermöglicht Betrug in vielen Varianten – von der Hotelbuchung mit gestohlener Identität bis hin zu Einkäufen. Sogar Kontoeröffnungen im Ausland mit einem Ausweis-Scan oder einer Kopie sind bekannt. Daher gilt: Nur das übersenden, was das Gegenüber oder der Geschäftspartner auch wirklich benötigt.
Wie geht das denn? Schwärzen, schwärzen, schwärzen!
Nicht auf dem Original, aber auf dem Scan oder der Kopie. Bestimmte Informationen, die nicht benötigt werden, sollte man immer schwärzen. Dazu gehören: alle Daten, die nicht für die Identifizierung und das konkrete Geschäft notwendig sind. Das sind: Augenfarbe, Größe, Nationalität, Geburtsort, Seriennummer des Ausweises, Adresse (sofern sie nicht relevant ist). Insbesondere auch der gesamte maschinenlesbare Bereich und der Sicherheitsfaden.
Was tun bei Missbrauch?
Wenn es dennoch zu einem Missbrauch kommt oder Hinweise darauf bekannt werden: Sofort reagieren!
Erste Hilfe gibt es hier:
Personalausweisportal – Häufige Fragen zur Ausweiskopie
Klemens Obiter Dictum
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