Laut aktueller Wetterprognose ist in Düsseldorf am Sonntag, 5. Januar 2025, in den frühen Morgenstunden mit Eisregen zu rechnen. Auf Straßen und Gehwegen wird besondere Vorsicht empfohlen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz weist auf die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr hin. Unabhängig vom Verkehrsmittel sollten alle Verkehrsteilnehmenden mehr Zeit einplanen und sich rechtzeitig über Wetter- und Verkehrslage informieren. Hauptverkehrsstraßen werden frühzeitig geräumt und gestreut.
Für den Radverkehr wird ein Hauptradwegenetz geräumt und gestreut. Der Winterdienstplan ist online auf der städtischen Seite unter maps.duesseldorf.de (Suche: Winterdienst Radwege) abrufbar. Radfahrende sollten insbesondere an Kreuzungen vorsichtig sein, da dort durch kreuzenden Verkehr erneut Schnee auf den Radweg gelangen kann.
Anlieger sind verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken auf mindestens einem Meter Breite sowie Wege zu Bushaltestellen oder Depotcontainern von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist am Folgetag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen.
Empfohlen werden abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt, idealerweise mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, da es Pflanzen schädigt. Ausnahmen gelten nur für den städtischen Räumdienst an besonders gefährlichen Stellen wie Fußgängerüberwegen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität können auf zahlreiche Hilfsangebote zurückgreifen. Informationen dazu sind unter www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html abrufbar. Weitere Hinweise zum Winterdienst sind auf der Website des Umweltamtes unter www.duesseldorf.de/umweltamt verfügbar.
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