Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative (BI) Naturerhalt Rahmerbuschfeld möchten die Natur und die Umwelt dauerhaft im östlichen Rahm erhalten und verbessern. Deshalb sei am 29. Januar fristgerecht bei der Kommune eine Mängelrüge eingereicht worden, so schreibe es das Baugesetzbuch vor. Zudem überprüfe das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) nun im Rahmen der ebenfalls eingereichten Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan Rahmerbuschfeld auch auf Dauer unwirksam sei.
Wie Kerstin Ciesla, Vorsitzende BUND Duisburg, in einer Pressemitteilung unterstreicht, sei im Dezember bei BUND und BI die Freude groß gewesen: Das OVG hatte dem Antrag auf sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld stattgegeben (https://nordbote.de/ovg-muenster-erklaert-den-bebauungsplan-rahmerbuschfeld-fuer-vorlaeufig-unwirksam). Das Gericht habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umweltbelange durch die Planung eines Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt erheblich beeinträchtigt würden. „Das Gericht hat außerdem elementare handwerkliche Planungsfehler festgestellt, so dass bereits in der Überprüfung im Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen werden darf. Diese Fehler hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange stark gemacht hätte“, teilt der BUND mit.
Kerstin Ciesla führt aus: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt Duisburg diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den großflächigen Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende zu Lasten der dringend benötigten und erhaltenswerten Natur aufgibt. Stattdessen fordern wir die Stadt Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld wieder erneut unter Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen Richtung FFH-Gebiet ‚Überanger Mark‘, insbesondere als Pufferzone im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu stellen und für künftige Generationen zu erhalten. Duisburg braucht bezahlbare Wohnungen in einer durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun, wie schon der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“
Der BUND führt gegen die Bebauung zum Beispiel die intakten Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als Lebensraum für sehr viele Tierarten, darunter auch einige streng geschützte Arten und last but not least, die Schutzfunktion für das angrenzende europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger Mark“ an. Annette Rempe von der Bürgerinitiative fügt hinzu: „Dazu kommen so elementare Sorgen, wie die extrem hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des Klimawandels für extreme Starkregenereignisse, die ohnehin die bestehende Bebauung im östlichen Teil Rahms mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit einer weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“ Nur durch Spenden seien die Klagen ermöglicht worden.
Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige Supermarkt normalerweise aufgrund seiner Lärm- und Verkehrsbelastung für die Umgebung nur in Gewerbe- oder städtischen Kerngebieten erlaubt sei, hier aber in die freie Natur gesetzt werde. Und das ohne Not, da es im Umkreis von 1,5 bis 2,5 Kilometern gleich fünf solch großflächige Supermärkte gebe, die auch bisher schon Rahm gut versorgten.
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