Wegen Brandgefahr gilt in Düsseldorf ein Grillverbot

Solange der Grasland-Feuerindex die Stufe 4 erreicht, bleibt das Grillen in den Düsseldorfer Grünanlagen verboten, um Gras- und Vegetationsbrände zu verhindern. Foto: Depositfotos (Symbolbild)
Solange der Grasland-Feuerindex die Stufe 4 erreicht, bleibt das Grillen in den Düsseldorfer Grünanlagen verboten, um Gras- und Vegetationsbrände zu verhindern. Foto: Depositfotos (Symbolbild)

Die anhaltende Hitze und Trockenheit lassen die Gefahr von Gras- und Vegetationsbränden steigen. Seit Donnerstag, 25. Juni, ist das Grillen in den Düsseldorfer Grünanlagen deshalb verboten. Das teilt die Stadt Düsseldorf mit. Auslöser ist der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes, der an diesem Tag die Stufe 4 erreicht hat. Aufgehoben wird das Verbot automatisch, sobald der Index wieder auf Stufe 3 oder niedriger sinkt.

„Gerade in heißen und trockenen Phasen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit offenem Feuer unerlässlich. Unsere Grünanlagen sind wichtige Erholungsorte für alle Menschen in Düsseldorf und zugleich sensible Naturflächen, die wir gemeinsam schützen müssen“, erklärt Umweltdezernent Jochen Kral.

Grundsätzlich ist das Grillen in den Parkanlagen geduldet, solange vor Ort kein ausdrückliches Verbot besteht. Dann gelten feste Regeln. Einweggrills sind tabu, gegrillt werden darf nicht direkt auf der Grasnarbe, und wegen des Funkenflugs ist genügend Abstand zu Bäumen und Sträuchern zu halten. Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht, Abfälle mitgenommen oder ordnungsgemäß entsorgt werden. In Wald- und Forstbereichen ist das Grillen ohnehin durchgehend untersagt.

Der Ordnungs- und Servicedienst kontrolliert die Einhaltung. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Bei längeren Hitzeperioden kann die Stadt zudem unabhängig vom Index ein stadtweites Grillverbot verhängen.

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