Mit der Mehrheit der CDU-Fraktion hatte die Bezirksvertretung 5 den Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 93 abgelehnt, auch in einer zweiten Abstimmung, nachdem der Antragsteller das Bauvolumen reduziert hatte. Es sollte ein Einfamilienhaus ersetzen. Durch eine Protestaktion vor dem Grundstück und ein entsprechendes Protest-Transparent hatte die Angelegenheit damals Aufsehen erregt. Vor dem Verwaltungsgericht konnte der Bauherr schließlich seinen Antrag durchsetzen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2024 stand erneut eine bauliche Verdichtung in Kaiserswerth auf der Tagesordnung, diesmal auf der Niederrheinstraße 333. Auch hier sollte anstelle eines Einfamilienhauses mit großem Garten ein Mehrfamilienhaus und dazu noch vier Townhäuser entstehen. Obwohl der Bauherr nach einer ersten Ablehnung durch die Bezirksvertretung das Projekt um ein Townhaus reduziert hatte, lehnte die Bezirksvertretung in geheimer Abstimmung auch diesen erneuten Bauantrag ab.
Das vorhandene Einfamilienhaus steht schon seit vielen Jahren leer, zuletzt war es von einem Restaurantbetrieb genutzt worden. Inzwischen ist es fast zur Ruine verkommen.
Nun stellt Benjamin Tscholl (SPD) in der Novembersitzung der Bezirksvertretung die Frage an die Bauverwaltung, welche Möglichkeiten gesehen werden, zwischen der Bezirksvertretung und dem Bauherrn zu vermitteln, damit dieser nicht in ein Klageverfahren getrieben wird. Er fragt außerdem, ob es zutreffend sei, dass die Bauverwaltung die Ablehnungsgründe der Bezirksvertretung nicht teilt und eine Baugenehmigung rechtlich möglich sei.
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