Wer morgens während des Berufsverkehrs in die Düsseldorfer Innenstadt fährt, muss starke Nerven haben. Denn oftmals knubbelt es sich, und die Blechlawinen wälzen sich durch die Straßen. Von Norden kommend ist insbesondere die Danziger Straße betroffen.
Natürlich ist Geduld nicht jedermanns Sache. Und wenn es dann eine leere Taxi-Spur gibt, ist die Versuchung groß, diese zu nutzen. So passiert es morgens im Berufsverkehr häufig, wenn man vom Flughafen kommend nach links Richtung Stockum auf die Niederrheinstraße abbiegen möchte. Immer wieder ist die zweite Linksabbiegerspur, die eine Taxispur ist, genauso befahren wie die andere Spur. Sehr ärgerlich für jeden Taxi-Gast, denn das kostet pures Geld. Die anderen – korrekt fahrenden Autofahrer – kostet es bereits morgens Nerven, wenn sie selbst im Stau stehen und rechts von anderen flink überholt werden. Auf Nachfrage des NORDBOTE teilt das Amt für Verkehrsmanagement mit: „Die Nutzung der genannten Taxi-Spur durch den Gemeingebrauch ist unzulässig.“
Und auch die Polizei sagt: „Es handelt sich hierbei um einen Sonderfahrstreifen, beispielsweise für Taxen oder Busse, welcher in der Regel durch das Verkehrszeichen 245 geregelt wird. Eine Bodenmarkierung hat gemäß § 39 Absatz 5 StVO jedoch die gleiche rechtliche Wirkung wie das Verkehrszeichen selbst. Bei einer verbotswidrigen Nutzung des Sonderfahrstreifens wird somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, welche auch geahndet werden kann.“ Also alle, die korrekt die linke Spur benutzen, können sich auf die Schulter klopfen, weil sie den Taxen den Vorrang lassen. Alle anderen hatten bislang Glück, wenn sie keine Strafe zahlen mussten.
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