Schwimmen im Rhein bedeutet Lebensgefahr. Wie schnell Menschen in fließenden Gewässern in Not geraten, haben Strömungsretter der Feuerwehr Düsseldorf bei einer Einsatzübung am Donnerstag, 18. Juni, vorgeführt. Sichtbar wurde dabei auch, welche komplexen Abläufe eine Rettung unter Strömungsbedingungen erfordert.
Die Zahlen sind ernüchternd. Seit Jahresbeginn rückte die Feuerwehr bereits zu 24 Einsätzen mit Personen im Rhein aus, im Vorjahr waren es 65. Acht Menschen konnten gerettet und versorgt werden, für drei kam jede Hilfe zu spät. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Rhein trotz vermeintlich ruhiger Wasseroberfläche ein hochgefährliches Gewässer bleibt“, sagt Stefan Böle, Pressesprecher der Düsseldorfer Feuerwehr. „Unsere Aufgabe ist es, Leben zu retten, aber am sichersten ist es, gar nicht erst in Gefahr zu geraten.“

Die Gefahr bleibt meist unsichtbar. Strömung, die Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe, Strudel an den Kribben und die Fahrrinne der Berufsschifffahrt machen den Rhein zum Hochrisikogewässer, wie die Feuerwehr mitteilt. Trügerisch ist, dass ein Schiff oft schon hunderte Meter weiter ist, bevor der Sog und die Wellen das Ufer erreichen. Niedrige Wasserstände, eine glatte Oberfläche und sommerliche Temperaturen verleiten dazu, ins Wasser zu gehen.
Für solche Einsätze hält die Feuerwehr seit fast 50 Jahren eine Taucherstaffel bereit, die rund um die Uhr mit vier Tauchern einsatzbereit ist und deren Kräfte als Strömungsretter ausgebildet sind. Sie trainieren regelmäßig auf den rund 40 Kilometern Rhein im Stadtgebiet, zu dem auch die Ufer im Düsseldorfer Norden zählen. „Nur wenn jeder Handgriff sitzt, können wir im Ernstfall schnell und sicher handeln“, beschreibt Strömungsretter Thomas Zender die Übung.
Rund 70 mehrsprachige Hinweisschilder entlang des Rheins warnen vor der Lebensgefahr und nennen die Notrufnummer sowie den Rheinkilometer, damit Einsatzkräfte einen Standort rasch finden. Das Baden im Rhein ist zudem seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Uferbereich verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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