Streit um Baurecht am Wasserwerksweg

Ackerland am Wasserwerksweg in Wittlaer-Bockum (Blick nach Norden). Ein Wohnquartier in der Größe von knapp fünf Hektar ist hier strittig. Foto: hs
Ackerland am Wasserwerksweg in Wittlaer-Bockum (Blick nach Norden). Ein Wohnquartier in der Größe von knapp fünf Hektar ist hier strittig. Foto: hs

Mit der Eingemeindung von Wittlaer 1975 hatte die Stadt Düsseldorf auch einen Bebauungsplan (5088/006) für die Erweiterung von Wittlaer-Bockum auf den Ackerflächen nördlich des Wasserwerkswegs übernommen.

Der 1967 noch vom Kreis Mettmann beschlossene Plan umfasste in teils mehrgeschossigen Gebäuden wesentlich mehr als 100 Wohnungen. Die Stadtwerke Duisburg AG als Eigentümerin des circa fünf Hektar großen Grundstücks zwischen Feldhuhnweg, Fritz-Köhler-Weg, Wasserwerksweg und Bockumer Straße hatte jedoch keinen Gebrauch von ihrem Baurecht gemacht. Als sie einige Jahrzehnte später dann doch bauen wollte, wurde das Baurecht aus 1967 seitens der Stadt Düsseldorf als verfallen bezeichnet und verwehrt.

Abgesehen davon, dass sich inzwischen der Grundsatz „Innenverdichtung geht vor Außenverdichtung“ verfestigt hatte, wurde die Bockumer Straße wegen der im vergangenen Jahrzehnten vielen beidseits entstandenen Neubauten nicht mehr als mögliche Verkehrs-Erschließungsstraße für dieses große neue Baugebiet gesehen. Diese Ansicht vertritt neben den Anwohnern der zugeparkten Bockumer Straße auch die lokale Politik. Die Stadtwerke Duisburg hatten aber damals vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verweigerung von Baugenehmigungen geklagt und Recht bekommen. Eine Bebauung könne nicht vollständig verweigert werden, meinten die Richter.

Die Stadt Düsseldorf brachte daraufhin 2018 ein neues Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan 05/012) mit circa 100 Wohneinheiten in Gang. Es wurde allerdings nach der ersten Bürgeranhörung nicht fortgeführt. Auf Anfrage der Bezirksvertretung 5 teilte die Düsseldorfer Stadtverwaltung im März mit, dass mit dem Investor (Stadtwerke Duisburg) keine Einigung über die Erschließung und zur Quotierung nach dem Düsseldorfer Baulandmodell (Anteil Sozialwohnungen und preisgedämpftem Wohnraum) erzielt werden konnte.

Ein Bauantrag für drei Einfamilienhäuser direkt am Wasserwerkweg durchlief das Genehmigungsverfahren, die notwendige Versickerungserlaubnis durch die Stadt Düsseldorf wurde jedoch nicht erteilt. Das Baugebiet liegt im Wasserschutzgebiet des in der Nähe gelegenen Wasserwerks der Stadtwerke Duisburg. Wie auch immer, die Stadtwerke Duisburg als Grundstückseigentümerin teilen jetzt im Dezember 2025 in einer Presseinformation mit, dass sie beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Feststellungsklage eingereicht haben, weil die Stadt Düsseldorf ihrer Verpflichtung zur Erschließung des Baugebiets nicht nachkäme.

Außerdem habe sie Untätigkeitsklagen eingereicht. Anträge für die notwendigen Versickerungserlaubnisse für die drei Baugrundstücke würden nicht bearbeitet. Die Stadt Düsseldorf teilte auf Bitte um Stellungnahme und auf detaillierte Fragen des Nordboten mit, dass zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgegeben würde. Anzumerken ist, dass eine Verkehrs-Erschließung des umstrittenen Baugebiets zur Duisburger Landstraße (B 8) über den Wasserwerksweg möglich wäre. Dafür müsste er allerdings durch das Wasserschutzgebiet 1 (Brunnengalerie) ausgebaut werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist (Entwässerung).

Außerdem ist am 1. Dezember 2025 mit dem Rückbau der Duisburger Landstraße in diesem Bereich zwischen den Zu- beziehungsweise Abfahrten Froschenteich und Huckingen zu einer Anliegerstraße begonnen worden, zunächst nur zwischen den Hausnummern 255 bis 277. Als Grund werden nicht aufschiebbare Arbeiten an der Entwässerung angegeben. Ein Termin für den weiteren Rückbau steht noch nicht fest. Der Rückbau war im Planfeststellungsbeschluss für den Anschluss der Danziger Straße (B 8n) an das Autobahnkreuz Duisburg-Süd (A 59 und A 524) 2008 festgelegt worden. Über die Umsetzung dieses nach annähernd 20 Jahren überholten Beschlusses haben Bürger, Anwohner und lokale Politiker heftig protestiert. Die Landesregierung blieb bislang aber unnachgiebig. NORDBOTE.de hat wiederholt darüber berichtet.

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