Silvester mit Feuerwerksregeln der lokalen Behörden

Ein explodierender Feuerwerkskörper – unsachgemäßer Umgang kann zu gefährlichen Unfällen führen. Foto: Till Frers
Ein explodierender Feuerwerkskörper – unsachgemäßer Umgang kann zu gefährlichen Unfällen führen. Foto: Till Frers

In Düsseldorf und Duisburg dürfen Feuerwerkskörper ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Das Ordnungsamt Düsseldorf und die Polizei Duisburg appellieren an die Einhaltung der Vorschriften, um Unfälle und Störungen zu vermeiden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden.

Zum Schutz von Menschen und Gebäuden ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen untersagt. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt. Dieses beginnt am 31. Dezember um 20 Uhr und endet am 1. Januar um 6 Uhr.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr aufgrund eines Sonn- und Feiertages ab dem 28. Dezember gestattet. Der Kauf ist nur in lizenzierten Geschäften möglich, und Altersbeschränkungen sind strikt einzuhalten. Produkte der Kategorie 2 – darunter Raketen und Knallkörper – dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und genutzt werden.

Die Feuerwehr Düsseldorf meldet zum Jahreswechsel immer wieder schwere Verletzungen wie Verbrennungen, Gehörschäden und abgerissene Finger. Im letzten Jahr wurden 205 Menschen medizinisch versorgt, 55 davon durch Notärzte. Zudem rückten die Brandschutzeinheiten zu 112 Einsätzen aus, überwiegend zu Kleinbränden durch Feuerwerkskörper.

Um Gefahren zu minimieren, geben Feuerwehr und Polizei klare Empfehlungen:

  • Nur zugelassenes und geprüftes Feuerwerk verwenden.
  • Altersfreigaben genau beachten. Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einhalten.
  • Feuerwerkskörper niemals in geschlossenen Räumen zünden.
  • Raketen nur auf freien Flächen und aus stabilen Behältern starten.
  • Keine Hindernisse wie Balkone, Bäume oder Stromleitungen in der Nähe haben.
  • Blindgänger sicher entsorgen, nicht erneut zünden.
  • Alkohol und Feuerwerk strikt trennen.
  • Kinder von Feuerwerkskörpern fernhalten und auf schwer entflammbare Kleidung achten.
  • Feuerwerkskörper niemals bündeln oder gemeinsam zünden.
  • Brennbare Gegenstände vor Silvester von Balkonen entfernen.
  • Nach der Silvesternacht nur vollständig ausgekühlte Feuerwerksabfälle entsorgen.

„Feuerwerk kann Freude bereiten, birgt jedoch erhebliche Risiken“, warnt David von der Lieth, Leiter der Feuerwehr Düsseldorf. „Besonders nach Alkoholkonsum sollten Feuerwerkskörper nicht verwendet werden.“

Die Polizei Duisburg unterstreicht die Bedeutung des sachgemäßen Umgangs mit Feuerwerk und ist rund um den Jahreswechsel mit verstärkten Kräften im Einsatz. Bürgerinnen und Bürger können sicherheitsrelevante Vorfälle über das Hinweisportal der Polizei NRW melden.

Zu Silvester leiden nicht nur Menschen durch Unfälle und Lärm. Auch für Tiere bedeutet der Krach großen Stress. Um dem Wohl von Haustieren und Wildtieren Rechnung zu tragen, empfiehlt es sich, auf Feuerwerk weitgehend zu verzichten.

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