Rahmerbuschfeld: Über Eilverfahren wird wohl nicht vor Kommunalwahl entschieden

Im Eilverfahren wird das OVG Münster über eine BUND-Klage zum geplanten Neubaugebiet Rahmerbuschfeld entscheiden – aber wohl nicht vor der Kommunalwahl im September. Foto: sam
Im Eilverfahren wird das OVG Münster über eine BUND-Klage zum geplanten Neubaugebiet Rahmerbuschfeld entscheiden – aber wohl nicht vor der Kommunalwahl im September. Foto: sam

Der NRW-Landesverband des „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) hat im März 2025 Klage gegen die Bebauung der freien Landschaft des Rahmerbuschfelds in Duisburg-Rahm eingelegt (Baugebiet Rahmerbuschfeld: Eilantrag läuft). Das erklärte Ziel sei es, die Flächenverschwendung und den Naturverlust in Duisburg zu stoppen. Die Bürgerinitiative (BI) „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“ und der BUND gehen von einer Entscheidung im Eilverfahren im Herbst aus.

Die Stadt habe sich gegenüber dem Gericht eine Frist zur Erwiderung bis Ende August ausgebeten. Daher werde vor der Kommunalwahl keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster erwartet. Knapp fünf Monate nach der Stellung des Eilantrags warteten die BI und der BUND Duisburg auf eine Äußerung, dass Anfang Juli erneut die Schleiereule am Ventenhof gebrütet habe. Schleiereulen seien eine streng geschützte Rote-Liste-Art. Der Schwerpunkt des Klageverfahrens liege beim Arten- und Flächenschutz: „Die Erfassung und Bewertung des Artenschutzes zur geplanten Bebauung des Rahmerbuschfelds ist zu ungenau und zum Teil unprofessionell erfolgt und widerspricht an vielen Stellen den bekannten Maßstäben“, führt Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg, aus. „Wie lückenhaft die Kartierung der Arten war, wird jetzt am Beispiel der Schleiereule augenfällig.“

Anfang Juli hätten Mitglieder der BI in der Dämmerung die berühmten Bettelschnarchlaute von jungen Schleiereulen am Ventenhof gehört. Ihre Audioaufzeichnungen hätten dann auch die Untere Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen, die offiziell bestätigte, dass die Schleiereule als bedrohte Tierart der Rote Liste gefährdeter Arten im Ventenhof brüte. Die Lage des Ventenhofes an einer offenen Pferdewiese, am Waldsaum des Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebietes (FFH), biete einen idealen Lebensraum für Schleiereulen. Sie brüteten im Ventenhof seit Jahrzehnten, aber das Fazit der vom Investor beauftragten Gutachten und der Stadt im Jahr 2021 besage, Schleiereulen würden in diesen denkmalgeschützten Anwesen nicht leben.

Der BUND stellt dar, dass es die rechtliche Aufgabe der Bauleitplanung sei, einen fairen Ausgleich einerseits zwischen Bebauung für Wohnen, Gewerbe und Verkehr und andererseits für Flächenschonung in Bezug auf Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie der Gesundheit der Menschen herzustellen. Diese Abwägung sei laut BUND unzureichend erfolgt. Die Fachanwälte hätten viele Kritikpunkte herausgearbeitet, über die nun im Eilverfahren das OVG Münster zu entscheiden habe. Die aktuellen Nachkommen der Schleiereule und der drohende Verlust des Nahrungshabitats durch die geplante Bebauung würden nun weiter zu betrachten sein.

Auf Nachfrage von NORDBOTE.de bestätigte ein Pressesprecher der Stadt Duisburg, dass die Untere Naturschutzbehörde im Juli Hinweise auf eine Brut der Schleiereule am Ventenhof gefunden habe. „Der Ventenhof befindet sich allerdings nicht im Bereich des Bebauungsplans für das geplante Neubaugebiet.“ Wie bei anderen laufenden Klagen auch, werde sich die Stadt Duisburg nicht zu laufenden Verfahren äußern und diese auch nicht kommentieren. „Wir gehen davon aus, dass der Bebauungsplan, der vom Rat der Stadt im Juni 2024 beschlossen wurde, rechtlich nicht zu beanstanden ist und diese Einschätzung auch vom Gericht geteilt wird“, heißt es aus der Pressestelle.

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