Rahmerbuschfeld: Stadt will Anfang 2026 weitere Schritte abstimmen

Bleiben die Pferdekoppeln am Rahmerbuschfeld? Das OVG Münster hat das Baugebiet vorerst gestoppt. Wie die Stadt darauf reagiert, soll sich Anfang 2026 klären. Foto: sam
Bleiben die Pferdekoppeln am Rahmerbuschfeld? Das OVG Münster hat das Baugebiet vorerst gestoppt. Wie die Stadt darauf reagiert, soll sich Anfang 2026 klären. Foto: sam

Die Stadtverwaltung wird die Begründung der gerichtlichen Entscheidung Anfang 2026 prüfen, den Sachverhalt aufbereiten und auf dieser Basis die weiteren Schritte abstimmen. So nimmt die Stadtverwaltung Duisburg auf Anfrage Stellung zur einstweiligen Anordnung, den Bebauungsplan Rahmerbuschfeld zunächst außer Vollzug zu setzen (https://nordbote.de/ovg-muenster-erklaert-den-bebauungsplan-rahmerbuschfeld-fuer-unwirksam). Dies gelte bis zum rechtskräftigen Abschluss des noch zu erhebenden Hauptverfahrens, der „Normenkontrollklage“. Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 10. Juni 2024 den Bebauungsplan Nr. 1239 – Rahm – „Rahmerbuschfeld“ für einen Bereich östlich der Angermunder Straße beschlossen. Ein Stadtsprecher teilte mit: „Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung und die Ansiedlung eines SB-Marktes auf einer bislang dem Freiraum zuzuordnenden Fläche zu schaffen. Mit Bekanntmachung über den Bebauungsplan hatte dieser zum 31. Januar 2025 Rechtskraft erlangt.“

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