Im Dezember durchlief eine „Informationsvorlage“ der Stadtverwaltung alle zehn Bezirksvertretungen in Düsseldorf, um Ende Januar im Ratsausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz abschließend beraten zu werden.
Es soll im Rahmen des ökologischen Stadtumbaus geprüft und Pläne konzipiert werden, wie urbane Wälder und Oasen der Artenvielfalt auf Flächen geschaffen oder gesichert werden, die nicht bebaut werden können. Dabei wird eine Einteilung in verschiedene Typen vorgenommen:
- Tiny- oder Miyawaki-Wälder (benannt nach einem japanischen Pflanzensoziologen)
- Piko-Parks, urbane Waldgärten mit mehrschichtiger Bepflanzung, Kräutern, Sträuchern und Bäumen. Bürgerliches Engagement ist dabei erwünscht.
- Pocket-Parks wie an der Albertstraße in Flingern, der bereits 2024 angelegt wurde.
- Hochzeitswiesen.
Konkret stehen im Düsseldorfer Norden (Stadtbezirk 5) jetzt erst einmal zwei Projekte auf dem Plan. In Lohausen an der Lilienthalstraße, gegenüber Haus Nr. 60, soll ein Piko-Park in einer Größe von ca. 500 Quadratmeter geschaffen werden. Piko-Parks, abgeleitet von Piccolo, sind kleine Parks mit einer artenreichen Kraut-, Strauch- und Baumschicht, ausgestattet mit Sitzgelegenheiten und geeignet für Mitmachaktionen. Verwirklicht werden könnte dieses Projekt im Zeitraum 2026 bis 2027 mit Kosten von ca. 80.000 Euro.
In Kaiserswerth soll eine Hochzeitswiese an der Alten Landstraße hinter Haus Nr. 81 angelegt werden, direkt südlich des Kittelbachs. Unabhängig davon liegen Pläne vor, den Kittelbach in den nächsten Jahren zwischen Flughafen und Mündung zu renaturieren. Die für die Hochzeitswiese vorgesehene Fläche ist nur über einen Trampelpfad entlang des Kittelbachs erreichbar und hat eine Größe von ca. 3.800 Quadratmeter. Sie ist jüngst bereits von Wildwuchs befreit worden (bereits gemäht). Noch in der Pflanzperiode 2024/2025 sollen zwölf Obstbäume gepflanzt werden. Die Kosten sind nur mit ca. 6.000 Euro veranschlagt, da städtische Mitarbeiter zum Einsatz kommen und keine Bodenaufbereitung erforderlich ist auf der früher landwirtschaftlich genutzten Fläche.
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