Die städtische Bau- und Denkmalverwaltung hatte der Bezirksvertretung 5 empfohlen, der in viele Details gehenden Bauvoranfrage des Investors, der Prinz von Hohenzollern Grundbesitz AG, zuzustimmen. Dieser Empfehlung ist die Bezirksvertretung gefolgt.
Um weiteren Leerstand des Schlosses zu verhindern, fragte Waldemar Fröhlich (Bündnis 90/Die Grünen) jetzt nach, warum diese Empfehlung gegeben wurde, obwohl Bedenken der oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland bestanden.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass vorrangig die Frage im Raum stand, ob Wohnnutzung grundsätzlich zulässig ist. Dies sei Grundlage für eine weiterführende, vertiefte Planung. Folgende Aspekte in der Bauvoranfrage erachtet der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, als nicht denkmalverträglich: Die große Anzahl an Wohneinheiten und die daraus folgenden baulichen und strukturellen Veränderungen (zum Beispiel kleinteilige Grundrisse, zusätzliche Fenster zur Parkseite im ehemaligen Wirtschaftsteil), die Wohnnutzung im Südwestteil wegen der historischen Ausstattung (sogenannte „Repräsentationsräume“), der Ausbau der historischen Dachwerke zu Wohnzwecken, der Einschnitt von Loggien in den Dächern zum Innenhof (einschließlich Lamellenfenster), die Überbauung der Gräfte (Schlossgraben) durch Pontons (Freisitze), die Errichtung des Wintergartens, die Errichtung einer Tiefgarage unter der Obstwiese, die Anbindung der Tiefgarage durch eine Verbindungsbrücke (über den Schlossgraben) und den damit verbundenen Durchbruch durch die einzige geschlossene Schlossfassade.
Auf die Frage von Waldemar Fröhlich, was die Bau- und Denkmalverwaltung unternommen habe, um den Umbau des Schlosses positiv zu begleiten, erläuterte die städtische Verwaltung umfänglich. Die untere Denkmalbehörde würde die Prinz von Preußen Grundbesitzgesellschaft AG engmaschig und lösungsorientiert beraten. Die beiden Fachämter im Landschaftsverband Rheinland wären regelmäßig informiert und schließlich im Rahmen der Bauvoranfrage zur gesamten Maßnahme angehört worden.
Der Vorsitzende des Kultureises Kalkum e.V. stellt jetzt die Frage, ob die beabsichtigte Wohnnutzung (Eigentumswohnungen) des Schlosses bei Realisierung dieser Denkmalschutzauflagen überhaupt vorstellbar ist. Der Verein hatte die städtische Bau- und Denkmalverwaltung schon vorab gebeten, die Obstbaumwiese an der Oberdorfstraße gegenüber dem Schloss vor einer Tiefgarage zu verschonen. Das würde eine Brücke über den Schlossgraben ersparen. Eine Tiefgarage könne auf dem früheren Reitplatz der gräflichen Familie von Hatzfeld errichtet werden. Dann wäre die Zufahrt zur Tiefgarage direkt von der Kalkumer Schlossallee her möglich und die Oberdorfstraße würde nicht mit zusätzlichem Verkehr belastet. Diese Bitte wurde jedoch abgelehnt.
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2 Antworten
Warum soll das Schloss unbedingt in Wohnungen umgewandelt werden? Sinnvoller wäre es, diese Räumlichkeiten z.B. für das neu zu erbauende Deutsche Fotoinstitut zu nutzen, wodurch der Erhalt über Jahrzehnte gesichert wäre. Raum genug für Archive, Labore und Ausstellungen wäre vorhanden, ein teurer Neubau im Ehrenhof unnötig und dieser als Ensemble erhalten.
Die Idee von Herrn Woeckner finde ich großartig! Wozu das ganze Kopfzerbrechen um die Umwandlung in Eigentumswohnungen, wenn es auch einfacher geht?! Für das DFI-Projekt stehen angeblich rund 86 Mio. Euro zur Verfügung; Geld, das sinnvoll und nachhaltig in das Kalkumer Schloss investiert werden könnte.