Grüne hinterfragen Sitzverbot ab 20 Uhr am Angerbogen in Huckingen

Nur wenige Meter hinter dem Schild stehen Bänke, die zum verweilen am Alten Angerbach einladen. Foto: sam
Nur wenige Meter hinter dem Schild stehen Bänke, die zum verweilen am Alten Angerbach einladen. Foto: sam

Im neuen Wohngebiet Angerbogen 2 in Huckingen dürfen die öffentlichen Sitzgruppen gegenüber dem Alten Angerbach nur bis 20 Uhr genutzt werden. Ein Schild mit der Aufschrift „Öffentliche Grünanlage“ zeigt neben weiteren Verboten ein Uhrpiktogramm, das den Aufenthalt mit Einbruch der Dunkelheit, spätestens aber um 20 Uhr, untersagt. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Süd will von der Stadtverwaltung Duisburg wissen, warum. Dieses ist ein Thema in der nächsten Sitzung, die am Mittwoch, 3. Juni, um 17 Uhr im Bezirksamt beginnt.

Rund um die neue Siedlung laden Fußwege und Bänke in der Nähe des Alten Angerbachs eigentlich zum Spazieren und Verweilen ein. Im vergangenen Jahr hatten sich laut Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen Anwohnende über Jugendliche beschwert, die sich dort im öffentlichen Raum aufhielten. Ob die Stadtverwaltung darauf mit der Einschränkung reagierte, soll die Anfrage der Grünen nun klären.

Der Spielplatz in dem neuen Wohnquartier darf nur bis Ende der Dunkelheit, spätestens bis 20 Uhr benutzt werden. Foto: sam
Der Spielplatz in dem neuen Wohnquartier darf nur bis Ende der Dunkelheit, spätestens bis 20 Uhr benutzt werden. Foto: sam

Fraktionsvorsitzende Heide Apel zeigt sich irritiert: „Hier ist ein schönes Wohngebiet entstanden, das an öffentliche Flächen zur Erholung und zum Aufenthalt mit entsprechenden Angeboten grenzt. Deren Nutzung reduziert man, weil die Menschen sie annehmen? Auf welcher Grundlage?“, fragt sie. „Duisburg gibt hier kein gutes Bild ab, weil es willkürlich wirkt und einschränkend ist. Wenn es der Verwaltung tatsächlich um die Eindämmung einer möglichen Lärmbelästigung durch Jugendliche geht, wären ganz andere Konsequenzen zu ziehen: vor allem Gespräche und Angebote für diese Zielgruppe.“

Die Grünen verweisen zudem auf die gesetzliche Nachtruhe, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt. Außerhalb dieses Zeitraums seien Geräusche im öffentlichen Raum in der Regel nicht zu verbieten.

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