Die Bezirksvertretung 5 stand bei ihrer letzten Sitzung vor den Sommerferien am Dienstag, 30. Juni, einstimmig hinter dem Projekt, auf der Wiese „Am Fettpott“ in Angermund einen Dorfplatz zu planen bzw. das Stadtteilzentrum zu erweitern. Neben Einrichtungen der Nahversorgung und Gastronomie soll das Zentrum auch mehr Aufenthaltsqualität bieten. Die Bezirksvertretung hatte von der Verwaltung eine entsprechende Machbarkeitsstudie erbeten, nachdem zuvor nur ein Lebensmittel-Vollsortimenter (Supermarkt) vorgesehen war. Jetzt informierte die Verwaltung über den Sachstand.
Die von der Bezirksvertretung 5 gewünschte Planung stimmt allerdings nicht mit dem Regionalplan NRW überein. Das Plangebiet liegt in einem Grünzug. Der Regionalplan sei jedoch kein statischer Plan, berichtet die Stadtverwaltung. Ändern sich die Planungsziele für einzelne Bereiche, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich Rechtsvorschriften, könne eine Änderung des Regionalplans erforderlich werden.
Die Stadtverwaltung hat sich mit der Bezirksregierung als zuständiger Behörde in Verbindung gesetzt. Für eine weitere kommunale Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist eine Änderung des Regionalplans erforderlich. Erst dann kann ein Investorenauswahlverfahren zur Umsetzung des Projekts erfolgen, entweder allein für den Supermarkt oder auch für weitere Bausteine des Projekts. Die Fläche „Am Fettpott“ ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum mit den sich überlagernden Funktionen „Regionaler Grünzug zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ festgelegt.
Der Regionalplan erfüllt hier vier Funktionen, nämlich Siedlungsgliederung, Biotopvernetzung, klimaökologischen Ausgleich und Naherholung. Eine Ausnahmeregelung sieht die Planungsbehörde kritisch, berichtet die Stadtverwaltung; Alternativen und der Erhalt der Funktionsfähigkeit müssten geprüft werden. Auch eine kleinteilige Lösung würde an dieser Engstelle des Grünzugs eine Änderung des Regionalplans erfordern.
Das Änderungsverfahren würde mit einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beginnen. Hinzu kämen eine strategische Umweltprüfung sowie die Prüfung von Alternativen, des Bedarfs und der Auswirkungen auf die Funktion des regionalen Grünzugs. In der Regel würde eine Änderung des Regionalplans ein bis zwei Jahre dauern, je nach Komplexität und Umfang. Die Entscheidung liegt beim Regionalrat. Die Erfolgsaussichten sind bei der Änderung eines regionalen Grünzugs schwer einzuschätzen.
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich vorhandener Ressourcen ein Änderungsverfahren in Gang zu setzen. Die Stärkung des Angermunder Zentrums sowie seine städtebauliche und funktionale Aufwertung wären zentrale Argumente. Das historische Zentrum an der Graf-Engelbert-Straße könnte und sollte mit dem Nahversorgungszentrum an der Angermunder Straße verknüpft, die Standortwahl damit begründet und der Stadtteil gestärkt werden. Der Biotopverbund würde über den Angerbach hergestellt, führt die Verwaltung an; außerdem sei der Grünzug durch die vorhandene Bebauung nördlich der Angermunder Straße bereits deutlich unterbrochen.
Das Projekt ist in die Kategorie II („mittelfristig“) eingeordnet. Der Ratsausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 1. Juli, ebenfalls einstimmig für das Projekt und die Vorgehensweise der Stadtverwaltung ausgesprochen.
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Ein Kommentar
Ihr Bericht zeigt deutlich die in Deutschland herrschende Überbürokratisierung und fehlende Bürgernähe planungsrechtlicher Vorschriften. Ich wünsche mir, dass ich (Jahrgang 1954) als Angermunder Bürger noch zu Lebzeiten von einer schon seit Jahren notwendigen Verbesserung der Infrastruktur in diesem Ortsteil profitieren kann.