Das Ordnungsamt kontrolliert das Badeverbot am Düsseldorfer Rheinufer

Polizei und Ordnungsamt überwachen das Badeverbot am Rheinufer. Archivfoto: Polizei Düsseldorf
Polizei und Ordnungsamt überwachen das Badeverbot am Rheinufer. Archivfoto: Polizei Düsseldorf

Mitarbeiter des Ordnungsamts haben am Samstag und Sonntag, 15. und 16. August, die Uferbereiche am Rhein mehrfach überprüft. 234 Menschen wurden dabei präventiv belehrt, fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren kamen hinzu. Das teilt die Landeshauptstadt Düsseldorf mit. Die Zahlen gelten für das gesamte Stadtgebiet und damit auch für die Ufer in Golzheim, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth und Wittlaer.

Baden im Rhein ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten. Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt für die Bundeswasserstraße entlang des kompletten Rheinufers, wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Als Baden zählt bereits das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, also auch das Waten oder Spielen im Wasser.

Wie ernst die Lage bleibt, zeigen die Einsätze der Feuerwehr. Über das Wochenende wurde sie zweimal mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert.

Der niedrige Wasserstand macht den Fluss dabei nicht harmloser. Südlich von Kaiserswerth hat der Rhein breite Sandbuchten freigelegt, wie der NORDBOTE vergangene Woche berichtete. Im schmaleren Flussbett ist die Strömung eher stärker, und wer ins Wasser geht, kommt dem Sog der Schiffsschrauben näher.

Rund 70 Hinweisschilder stehen entlang des Rheins. Sie warnen mit Piktogrammen und kurzen Texten auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auf den Schildern stehen außerdem die Notrufnummer und der Rheinkilometer, damit die Einsatzkräfte im Ernstfall schnell und genau die richtige Stelle am Ufer ansteuern können. Hinzu kommen Verhaltenshinweise, etwa zum Entsorgen von Müll oder zum Verzicht auf offenes Feuer.

Vom Badeverbot ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden und Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettung und Feuerwehr sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Erlaubt bleiben zudem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Booten an den dafür vorgesehenen Stellen sowie Angelsport und Watfischerei.

Am vergangenen Wochenende wurde auch über digitale Flächen im gesamten Stadtgebiet vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein gewarnt, ebenso über die Social-Media-Kanäle der Landeshauptstadt.

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