Bundestagswahl: Unterlagen für Briefwahl können jetzt beantragt werden

Schon jetzt kann man online die Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl beantragen. Foto: Tanja Pickartz/Stadt Duisburg
Schon jetzt kann man online die Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl beantragen. Foto: Tanja Pickartz/Stadt Duisburg

Ab sofort können alle wahlberechtigten Duisburgerinnen und Duisburger ihre Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl online beantragen. Wie die Stadt Duisburg mitteilt, ist dies ganz einfach über die folgende Website möglich: https://briefwahl.duisburg.de. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Februar versendet.

Alternativ können die Wahlunterlagen auch schriftlich mit einem formlosen Antrag angefordert werden. Dieser muss den vollständigen Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum, die Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift enthalten und an die folgende Adresse gerichtet werden: Stadt Duisburg, Stabsstelle Wahlen, Wahlamt, In den Haesen 84, 47040 Duisburg.

Des Weiteren öffnen die bekannten Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern der Stadt Duisburg ab 3. Februar ihre Türen. Vom 10. bis 21. Februar ist dort auch die direkte Stimmabgabe vor Ort möglich.

Ab dem 28. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Sollte die Wahlbenachrichtigung bis 1. Februar nicht im Briefkasten angekommen sein, wird darum gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer (0203) 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen.

Die Stadt Duisburg empfiehlt allen Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Informationen für Düsseldorf:

Auch in Düsseldorf können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen. Die Stadt Düsseldorf informiert, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar versendet werden. Ab dem 13. Januar können Anträge bevorzugt online gestellt werden. Das entsprechende Online-Formular wird auf der Website der Stadt Düsseldorf zur Verfügung gestellt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Ende Januar verschickt. Sollten Sie bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird gebeten, sich umgehend beim Amt für Statistik und Wahlen unter der Hotline (0211) 8993368 zu melden.

Die Stadt Düsseldorf empfiehlt, nach Möglichkeit die persönliche Stimmabgabe in den Briefwahlstellen zu nutzen. Dort können Wählerinnen und Wähler direkt ihre Stimme abgeben. Insbesondere bei einem kurzen Zeitraum bis zur Wahl kann dies eine gute Alternative zum Postversand sein.

Bei plötzlicher Erkrankung oder anderen Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis zum 23. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl in Düsseldorf finden Sie auf der Website der Stadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/bundestagswahlen.

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2 Antworten

  1. Im Zusammenhang mit der diesjährigen Wahl muß leider wieder erwähnt werden, dass manche Plakataufsteller:innen sich nicht an die einfachsten Regeln halten können:

    „Die Plakatierung darf nach Standort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen führen oder deren Wirkung beeinträchtigen.“

    Speziell „Jarzombie“ verdeckt Fußgängerfurte oder ist direkt an Verkehrszeichen befestigt!?

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