Im Januar 2025 hatte die Stadtverwaltung der Bezirksvertretung 5 einen Masterplan der Kaiserswerther Diakonie für die zukünftige Bebauung „südlich Zeppenheimer Weg“ vorgelegt. Bei der Bevölkerung ruft diese Planung Proteste hervor, soweit die freie, unberührte Landschaft des Himgesberg (Wiese, Weide) betroffen ist.
In der Sitzung am 28. April 2026 lag dann der Bezirksvertretung eine Bauvoranfrage für die Teilfläche A dieses Masterplans vor. Auf der Grundlage eines Bebauungsplans aus 1934 und § 34 Baugesetzbuch sollen zwischen dem bestehenden, viergeschossigen Wohnhaus Zeppenheimer Weg 27 und der bestehenden Einfamilienhausbebauung sechs zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit den Hausnummern 25 und 29 bis 37 errichtet werden. Diese Fläche ist derzeit eine baumbestandene Wiese, teils versiegelt. Die freie Landschaft am Himgesberg wird davon nicht berührt.
Die Bezirksvertretung 5 sollte zu dieser Bauvoranfrage lediglich angehört werden. Für eine politische Entscheidung ist in diesem Fall nur der Ratsausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgesehen, so die Beschlussvorlage der Verwaltung. Diese Vorgehensweise lehnte die Bezirksvertretung einstimmig ab, ohne auf das Bauvorhaben selbst einzugehen. Sie forderte ihr Recht ein, über diese Bauvoranfrage nicht nur angehört zu werden, sondern auch eine Entscheidung zu fällen.
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