Beratungen über die zukünftige Nutzung des alten Pumpenhauses

In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wird über die Machbarkeitsstudie zur Nutzung des alten Pumpenhauses in Kaiserswerth beraten. Zudem stehen Bauanträge und Haushaltsplan 2026 auf der Tagesordnung. Foto: hs
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wird über die Machbarkeitsstudie zur Nutzung des alten Pumpenhauses in Kaiserswerth beraten. Zudem stehen Bauanträge und Haushaltsplan 2026 auf der Tagesordnung. Foto: hs

Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 5 ist am Dienstag, 27. Januar, um 17 Uhr im Kaiserswerther Rathaus, Kaiserswerther Markt 23. Für eine zukünftige Nutzung des alten Pumpenhauses auf dem Deich nördlich von Kaiserswerth (Herbert-Eulenberg-Weg) hatte die Bezirksvertretung im vergangenen Jahr bei der Stadtverwaltung eine Machbarkeitsstudie beantragt. Diese wird in der bevorstehenden Sitzung vorgelegt, erläutert und beraten. Gedacht ist an eine wechselnde Nutzung als Künstlerateliers. Potenziale für eventuelle andere Nutzungen wurden ebenfalls geprüft. Je nach Umfang und Standard der Restaurierungsmaßnahmen sind Kosten in Höhe von 370.000 Euro bis 710.000 Euro veranschlagt. Das Gebäude aus den 1920er-Jahren steht sowohl unter Denkmalschutz als auch unter Deichschutz.

Außerdem liegen der Bezirksvertretung in dieser Sitzung neun Bauanträge beziehungsweise Bauvoranfragen für rund 20 Wohnungen vor. Ein Bauantrag bezieht sich auf eine Strahlentherapie-Praxis auf dem Gelände des Diakoniewerks (zwischen Klinik-Haupteingang und Hubschrauber-Landeplatz). Ein Kunstrasenplatz des Lohauser Sportvereins (LSV) soll teilweise erneuert werden. Eine Anfrage bezieht sich auf den Winterdienst auf den Fahrbahnen in Wohngebieten, auf denen die Straßenreinigung den Anwohnern übertragen ist und somit keine Straßenreinigungsgebühren zu zahlen sind. Es soll auch erläutert werden, welche Pflichten Anwohner haben, wenn in einer Straße Bürgersteig und Fahrbahn nicht getrennt sind, das heißt, wenn es keinen getrennten Bürgersteig gibt. Weitere Anfragen betreffen unter anderem die Förderung gemeinnütziger örtlicher Vereine, die Bauruine St.-Göres-Str. 11 (ehemaliges Restaurant Werthvoll) und die dortige städtische Fläche. Auf eine frühere Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass Haus Litzbrück in Angermund nicht als denkmalschutzwürdig angesehen wird. Es ist 1909 als Hotel errichtet und sowohl im Innenbereich als auch mit An- und Umbauten im Laufe der Jahre ganz erheblich verändert. Offensichtlich gibt es keine Informationen vom Eigentümer des seit einigen Jahren leerstehenden Gebäudes.

Haus Litzbrück in Angermund wird vom Düsseldorfer Denkmalschutzamt als nicht denkmalwürdig eingestuft. Hier ein Foto aus Ende der 1960er-Jahre. Im Hintergrund die Friedrich-von-Spee-Gemeinschaftsgrundschule und die noch nicht ausgekieste freie Landschaft. Foto: Archiv hs
Haus Litzbrück in Angermund wird vom Düsseldorfer Denkmalschutzamt als nicht denkmalwürdig eingestuft. Hier ein Foto aus Ende der 1960er-Jahre. Im Hintergrund die Friedrich-von-Spee-Gemeinschaftsgrundschule und die noch nicht ausgekieste freie Landschaft. Foto: Archiv hs

Über den Entwurf des Haushaltsplans 2026 berät die Bezirksvertretung als letzten Tagesordnungspunkt, soweit er den Stadtbezirk 5 betrifft beziehungsweise die Bezirksvertretung über Mittel verfügen kann. Die vollständige Tagesordnung kann unter www.duesseldorf.de, Rathaus online, Rat der Stadt, Sitzungskalender, aufgerufen werden. Die Sitzung ist öffentlich. Im Internet kann sie live verfolgt werden unter https://www.duesseldorf.de/bv/05/.

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