Badeverbot im Rhein: Stadt Düsseldorf leitet erstes Verfahren ein

Polizei und Ordnungsamt überwachen das Badeverbot am Rheinufer. Foto: Polizei Düsseldorf
Polizei und Ordnungsamt überwachen das Badeverbot am Rheinufer. Foto: Polizei Düsseldorf

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das erste Ordnungswidrigkeitenverfahren nach einem Verstoß gegen das Badeverbot im Rhein eingeleitet. Am Dienstag, 19. August, machten Einsatzkräfte der Feuerwehr Dormagen auf Höhe von Düsseldorf-Benrath eine schwimmende Person im Rhein ausfindig.

Der Düsseldorfer wurde daraufhin von den Einsatzkräften auf einen Jetski gebracht. Der 41-Jährige versuchte jedoch, sich der Maßnahme durch einen Sprung zurück in den Rhein zu entziehen. Daraufhin wurde er erneut aus dem Wasser gezogen und auf der gegenüberliegenden Rheinseite in Höhe des Campingplatzes Grind an Land gebracht. Der Mann war lediglich mit einer Badehose bekleidet und räumte den Verstoß ein. Bei diesem schwerwiegenden Verstoß kann der rechtliche Rahmen mit einem voraussichtlichen Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro vollständig ausgeschöpft werden.

Während des Einsatzes waren auch die Polizei Düsseldorf, die Wasserschutzpolizei, ein Polizeihubschrauber sowie die Feuerwehren aus Dormagen und Düsseldorf beteiligt. Die Feuerwehr Düsseldorf prüft nun, ob dem Betroffenen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Gefahren des Schwimmens im Rhein hat die Stadt Düsseldorf unter dem folgenden Link zusammengestellt: https://www.duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/ertrinken

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